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DGUV REGEL 112-191 (BISHER BGR 191) - ORTHOPÄDISCHE SICHERHEITSSCHUHE

WAS HEISST DGUV REGEL 112-191 (BISHER BGR 191)

DGUV Regel 112-191 - Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (bisher: BGR 191)  

WAS BESAGT DIE DGUV REGEL 112-191 (BISHER BGR 191)?

Anfang 2014 wurde die BGR 191 in DGUV 112-191 umbenannt. Die DGUV Regel 112-191 ist die Berufsgenossenschaftliche Regel für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit. Der Grund für die Namensänderung ist die Fusion von Berufsgenossenschaften und öffentlichen Unfallversicherungsträgern. Die Eigenschaften bleiben auch für die DGUV 112-191 Schuhe dieselben.  

Die  DGUV Regel 112-191 (BGR 191) schreibt vor, dass orthopädische Einlagen nur in Verbindung mit einer gültigen Baumusterprüfung in Sicherheitsschuhe eingelegt werden dürfen. Mit dieser Regelung soll sichergestellt werden, dass festgelegte und geprüfte Eigenschaften der Sicherheitsschuhe wie Antistatik und Mindesthöhe der Zehenschutzkappe erhalten bleiben. Du kannst dir auch künftig von deinem nahegelegenen Orthopädieschuhmacher die Einlage bzw. Außensohle anpassen lassen.

Wenn der Schuh mit einer herausnehmbaren Einlegesohle geliefert wurde, sollte in dem Merkblatt deutlich angegeben sein, dass die Prüfungen mit eingelegter Einlegesohle durchgeführt worden sind. Ein Warnvermerk muss darauf hinweisen, dass die Schuhe nur mit eingelegter Einlegesohle benutzt werden dürfen und dass die Einlegesohle nur durch eine vergleichbare Einlegesohle des ursprünglichen Schuhherstellers ersetzt werden darf. Einlagen aus privaten Straßen- und Freizeitschuhen dürfen nicht in Sicherheitsschuhe eingelegt werden. Warum? Diese Einlagen wurden nicht von einer Prüfstelle nach DGUV Regel 112-191 (BGR 191) baumustergeprüft. 

WARUM SOLLTEST DU ORTHOPÄDISCHE EINLAGEN TRAGEN?

Etwa 10 Millionen Paar Sicherheitsschuhe werden jährlich in Deutschland verkauft! Bei nur 1 Mio. Trägern befinden sich Einlagen in den Sicherheitsschuhen! Das ist fatal, denn unsere Füße und unser Körper sind Tag für Tag im Einsatz! Daher sind Fußfehlstellungen der Grund, dass ca. 75 % der Arbeitnehmer an Rücken- und Kniebeschwerden leiden. Fortwährend positive Arbeitsergebnisse sicher zu stellen ist nur dann möglich, wenn der Mitarbeiter gesund und körperlich fit ist.

VORTEILE UNSERER NACH DGUV REGEL 112-191 ZERTIFIZIERTEN SCHUHE

Unsere Sicherheitsschuhe, die für orthopädische Einlegesohlen geeignet sind bieten dir:

  • Tolle Passform

  • Moderne Optik

  • Tolles Preis-Leistungs-Verhältnis

  • Leichten Tragekomfort

  • ESD Ausstattung

  • Orthopädische Einlagenversorgung mit Secosol – Einlagen

WIE BESTELLEST DU SICHERHEITSSCHUHE MIT ORTHOPÄDISCHEN EINLAGEN?

Falls eine orthopädische Einlage benötigt wird, gelten für dich als Kunde folgende Schritte:

  • Auswahl eines der Schuhmodelle, die mit dem DGUV Regel 112-191 (BGR 191) Symbol gekennzeichnet sind.
  • Wahl des örtlichen orthopädischen Schuhmachers. Diesem muss die gewünschte Änderung mitgeteilt werden oder ein ärztliches Rezept mit Angabe der gewünschten Änderung des ausgewählten Schuhmodells vorgelegt werden. Die Einlagenversorgung ist Bundesland abhängig, entweder muss der Arbeitnehmer selber zahlen oder es zahlt teilweise die Rentenkasse.
  • Der Orthopädieschuhmacher baut dir mit Unterstützung der Firma Secosol die Einlage ein.
  • Die Abrechnung der Einlage erfolgt über den Orthopädieschuhmacher.

 

SICHERHEITSSCHUHE & STIEFEL MIT DGUV 112-191 ZERTIFIZIERUNG